Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Die Emperra GmbH (nachfolgend „Emperra“) erbringt alle Leistungen im Zusammenhang mit dem “ESYSTA”-Konzept gegenüber dem Patienten (nachfolgend „Kunden“) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Emperra stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Text- oder Schriftform zu.
  2. Emperra ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig in Text- oder Schriftform informiert. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Ankündigung, so werden diese wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Die Leistungen von Emperra umfassen die Lieferung der Produktkomponenten des „ESYSTA“-Konzepts, die regelmäßige Lieferung des zur Benutzung erforderlichen Einwegmaterials (Adapter, Messstreifen), sowie die Übermittlung, Speicherung und Dokumentation der vom Kunden erhobenen Daten in einer zentralen Datenbank.
  2. Umfang und Eigenschaften der Produktkomponenten richten sich nach den jeweils aktuellen Spezifikationen. Insulin wird nicht von Emperra geliefert und muss daher durch den Kunden selbst von einem Fremdanbieter bezogen werden. In Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen der Emperra enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  3. Der Kunde erhält das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, seine Kundendaten aus dem “ESYSTA”-Portal über Internet und Mobiltelefon abzurufen. Der Kunde kann durch seine Autorisierung auch Dritten dieses Recht einräumen. Hierdurch wird jedoch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und Emperra begründet. Für den Zugang zum “ESYSTA”-Portal erhält der Kunde persönliche Zugangsdaten (Benutzernamen und ein Passwort). Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nicht autorisierte Dritte keine Kenntnis von diesen Zugangsdaten erlangen. Emperra haftet nicht für Schäden, welche aus der unsachgemäßen Aufbewahrung oder Anwendung der Zugangsdaten durch den Kunden entstanden sind. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach § 8 der AGB.
  4. Für eine vorübergehende Nichterreichbarkeit des “ESYSTA”-Portals auf Grund von technischen Störungen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Emperra liegen wird keine Haftung übernommen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach § 8 der AGB. Emperra behält sich vor, den Zugang zu den Leistungen vorübergehend zu beschränken, soweit dies zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist.
  5. Der Kunde ist bei jeder Angabe von persönlichen oder personengebundenen medizinischen Daten (zum Beispiel bei der Anmeldung im Internetportal oder auf handschriftlichen Vordrucken) verpflichtet, die Richtigkeit seiner Daten selbständig zu überprüfen. Emperra haftet nicht für Schäden, welche durch die bewusste oder unbewusste Eingabe falscher oder unvollständiger Daten durch den Kunden entstanden sind. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach § 8 der AGB.

§ 3 Nutzung des “ESYSTA”-Portals durch autorisierte Dritte

  1. Dritte, welche durch den Kunden autorisiert wurden, die Daten aus dem “ESYSTA”-Portal einzusehen (insbesondere Ärzte oder medizinisches Fachpersonal), erhalten gesonderte Zugangsdaten. Die Kosten für die Nutzung des „ESYSTA“-Portals sind mit der Erstattung durch die Krankenkassen abgegolten.
  2. Die Bereitstellung der Zugangsdaten an Ärzte oder medizinisches Fachpersonal erfolgt unabhängig von jeglichen Umsatzgeschäften zwischen Emperra und dem jeweiligen Arzt/dem Fachpersonal. Die Bereitstellung der Zugangsdaten verpflichtet insbesondere weder den Arzt noch das medizinische Fachpersonal, Produkte der Emperra zu verordnen, zu beziehen oder einzusetzen oder Emperra und ihre Produkte gegenüber Patienten oder sonstigen Dritten zu empfehlen. Es bestehen diesbezüglich auch keine Erwartungen.
  3. Die Autorisierung kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Der Dritte hat dafür Sorge zu tragen, dass nicht autorisierte Personen keine Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangen.
  4. Autorisierte Dritte verpflichten sich zur Verschwiegenheit und zu einem vertraulichen Umgang bezüglich sämtlicher zugänglich gemachter Daten. Daneben wird auf die strafrechtlich bewährte Schweigepflicht für Ärzte und ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen hingewiesen (§ 203 Absatz 1 Nr. 1, Absatz 3 Satz 2 StGB).
  5. Emperra weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung des “ESYSTA”-Portals als alleinige Behandlungsgrundlage nicht ausreichend ist. Im Übrigen gelten § 5 Absätze 1 und 2 (Nutzung für gesundheitliche und medizinische Zwecke) und § 8 (Haftung) auch für den autorisierten Dritten.
  6. Emperra ist als Medizinproduktehersteller dazu verpflichtet fortlaufen die Wirksamkeit (Evidenz), Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Produkte zu prüfen und zu validieren. Dazu können mindestens pseudonymisierte Daten aus den Datenbanken genutzt werden, welche dann bspw. in Anwendungsbeobachtungen, klinische Studien oder ähnliche Vorhaben einfließen. Rückschlüsse auf einzelne Nutzer (Patienten) sind nicht möglich.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann ohne Angaben von Gründen von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.
  3. Eine außerordentliche Kündigung kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund erklären.

§ 5 Nutzung für gesundheitliche und medizinische Zwecke

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass das “ESYSTA”-Portal lediglich als Hilfsmittel zur Protokollierung und Dokumentation der Messwerte dient. Das „ESYSTA“-Konzept kann in keiner Weise die ärztliche Versorgung und Therapie ersetzen. Jede Änderung der Therapie muss der Kunde weiterhin mit seinem behandelnden Arzt abstimmen. Emperra haftet nicht für gesundheitliche Folgekomplikationen, welche sich aus einer falschen Therapie ergeben. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach § 8 der AGB.
  2. Die Behandlung, insbesondere die Abstimmung der Insulintherapie, sollte nicht allein auf Grundlage der Messdaten aus dem “ESYSTA”-Portal festgestellt werden. Die Richtigkeit der durch das „ESYSTA“-Konzept ermittelten und gespeicherten Messdaten sollte regelmäßig durch zusätzliche Messungen überprüft werden.
  3. Der Kunde ist für die richtige Ermittlung der Daten mit Hilfe der „ESYSTA“-Messgeräte selbst verantwortlich. Hierzu ist er insbesondere verpflichtet, die mitgelieferten Bedienungsanleitungen sorgfältig zu lesen und diese zu beachten. Für eine fehlerhafte Bedienung der „ESYSTA“-Produktkomponenten durch den Kunden kann keine Haftung übernommen werden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach § 8 der AGB.

§ 6 Datenschutz

  1. Emperra erklärt sich zum Schutz der Kundendaten in einer gesonderten Erklärung.
  2. Der Kunde willigt in einer gesonderten Erklärung in die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen und besonderen personenbezogenen Daten ein. Diese Erklärung wird Bestandteil des Vertrages.

§ 7 Gewährleistung

  1. Emperra gewährleistet, dass die gelieferten Produktkomponenten und Einwegmaterialien frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache.
  2. Eine Garantie übernimmt Emperra nur, wenn diese ausdrücklich in Schrift- oder Textform abgegeben wurde.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Übrigen 12 Monate.
  4. Emperra behält sich im Gewährleistungsfall vor, die Produktkomponenten durch gleichwertige Nachfolgemodelle zu ersetzen. Diese können Veränderungen hinsichtlich Konstruktion und Bedienung aufweisen.

§ 8 Haftung

  1. Für Schäden haftet Emperra nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Emperra oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Weitergehende Haftungsansprüche gegen Emperra bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleiben die Haftung von Emperra nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Garantien.
  2. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Emperra auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
  3. Für Störungen im Übertragungsnetz der Vodafone D2 GmbH und anderer Netzwerkbetreiber sowie Ausfälle anderer, nicht von der Emperra betriebener Kommunikationsnetze, ist die Emperra nicht verantwortlich. Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat die Emperra nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

§ 9 Widerrufsrecht des Verbrauchers

  1. Ist der Kunde Verbraucher und hat er mit Emperra einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über die Internetseite von Emperra geschlossen, so ist er berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware, wenn zu diesem Zeitpunkt dem Verbraucher auch bereits in Textform diese Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Der Widerruf erfolgt durch Rücksendung der Ware an Emperra GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam, oder durch Erklärung in Textform an Emperra. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
  2. Paketversandfähige Waren sind auf Kosten und Gefahr von Emperra an Emperra GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam, zurückzusenden. Abweichend hiervon trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn der Bruttokaufpreis der zurückzusendenden Sache 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt.
  3. Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet Emperra einen bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben, so hat er insoweit Wertersatz zu leisten, auch wenn die Verschlechterung auf bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme beruht. Die Wertminderung kann dem Gesamtkaufpreis entsprechen. Eine Wertminderung kann der Kunde insbesondere dadurch vermeiden, dass er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
  4. Das Kündigungsrecht des Kunden aus § 3 bleibt unberührt.

§ 10 Sonstiges

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Verpackungs- und Transportkosten sind nur dann enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist.
  2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind einmalige und wiederkehrende Entgeltforderungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu begleichen, nachdem die Rechnung bei dem Kunden eingegangen ist.
  3. Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
  4. Emperra ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von Emperra nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese von Emperra anerkannt wurden oder unstreitig sind.
  6. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Emperra.

§ 11 Anzuwendendes Recht

  1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam.

§ 13 Teilbarkeit

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag ausfüllungsbedürftige Lücken enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren an der Stelle der unwirksamen Bestimmung oder Lücke eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende, rechtlich wirksame und durchsetzbare Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte, zu vereinbaren.

Aktueller Stand: März 2022